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Hinweise zur Batterieentsorgung


    
    
    
    
    
        
    
        
        
    
    

<span style="font-size:14px;"><strong>Hinweise zur Batterieentsorgung</strong><br />
&nbsp;&nbsp; &nbsp;<br />
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Ger&auml;ten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:<br />
Sie sind zur R&uuml;ckgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie k&ouml;nnen Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment f&uuml;hren oder gef&uuml;hrt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zur&uuml;ckgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:<br />
Das Symbol der durchgekreuzten M&uuml;lltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausm&uuml;ll gegeben werden darf.<br />
Pb = Batterie enth&auml;lt mehr als 0,004 Masseprozent Blei<br />
Cd = Batterie enth&auml;lt mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium<br />
Hg = Batterie enth&auml;lt mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.</span><br />
<br />
<span style="font-size:14px;"><strong>Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien</strong><br />
<br />
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gem&auml;&szlig; &sect; 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in H&ouml;he von 7,50 Euro einschlie&szlig;lich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zur&uuml;ckgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.<br />
&nbsp;<br />
Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zur&uuml;ck, die wir entsprechend &sect; 9 BattG als Neubatterie im Sortiment f&uuml;hren oder gef&uuml;hrt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zur&uuml;ckzunehmen und den Pfandbetrag zur&uuml;ckzuerstatten.<br />
Soweit wir entsprechend &sect; 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der R&uuml;ckgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der R&uuml;ckgabe der Pfandmarke abh&auml;ngig.<br />
&nbsp;<br />
R&uuml;ckgabeort ist die im Impressum aufgef&uuml;hrte Adresse.<br />
&nbsp;<br />
Eine R&uuml;cksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zul&auml;ssig.<br />
&nbsp;<br />
Fahrzeug-Altbatterien k&ouml;nnen alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclingh&ouml;fen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den &ouml;ffentlich &ndash; rechtlichen Wertstoff- und<br />
Recyclingh&ouml;fen nicht zur&uuml;ckerstattet. Sie haben dort aber die M&ouml;glichkeit, sich die R&uuml;ckgabe der Fahr- zeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zur&uuml;ck.</span><br />
<br />
<span style="font-size:14px;">Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.</span><br />
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